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Impressum bei Social-Media-Kanälen hinterlegen - so geht's

Impressumspflicht bei Social Media

Für gewerbliche Netzauftritte gibt es in Deutschland eine Impressumspflicht. Diese gilt auch, wenn du Social-Media-Kanäle geschäftlich nutzt. Fehlt…
von Lea Albring |

In Deutschland herrscht eine Impressumspflicht

Für gewerbliche Netzauftritte gibt es in Deutschland eine Impressumspflicht. Diese gilt auch, wenn du Social-Media-Kanäle geschäftlich nutzt. Fehlt hier das Impressum, kannst du abgemahnt werden. Damit du dir bei Facebook und Co. beim Anlegen eines Impressums keinen Wolf klicken musst, erfährts du in diesem Artikel, wie du ein korrektes Impressum auf Facebook, Instagram, Twitter / X, LinkedIn, YouTube und TikTok hinterlegst.

Ein Impressum dient dazu, um die Identität des Betreibers offenzulegen und ihn rechtlich adressieren zu können. Deshalb besteht in Deutschland die Pflicht, ein Impressum auf geschäftlich genutzten Internetseiten zu führen – und dazu zählen eben auch Social-Media-Kanäle.

 

Das gehört in ein Impressum

 

Ein rechtlich korrektes Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) in Deutschland gerecht zu werden. Die Pflichtangaben für ein Impressum sind:

• Name und Anschrift: Wenn du deine Privatadresse nicht im Impressum angeben möchtest, kannst du hierfür eine Geschäftsadresse mieten. Hintergründe zum Schutz deiner Privatsphäre durch eine Geschäftsadresse findest du auch in unserem Artikel So musst du deine Privatadresse nicht im Impressum angeben.

• Kontaktdaten: In der Regel eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.

• Handelsregister- und Vereinsregisternummer, falls vorhanden.

• Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer, falls vorhanden.

• Bei regulierten Berufen: Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, der berufsrechtlichen Regelung und wie diese zugänglich ist.

• Bei journalistisch-redaktionell ausgerichteten Angeboten: Name und Anschrift des Verantwortlichen.

Automatisierte Impressumsgeneratoren, die du leicht im Netz finden kannst, helfen dir bei der Erstellung deines Impressums. Füttere sie mir deinen Angaben und sie generieren ein Standart-Impressum für dich. Bei komplexeren juristischen Strukturen geraten sie aber an ihre Grenzen. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

 

Die „Zwei-Klick-Regel“ für das Impressum

 

Wenn dein Impressum steht, solltest du es auf all deinen Internetpräsenzen einpflegen – und zwar so, dass es mittels zwei Klicks auffindbar ist. Die „Zwei-Klick-Regel“ ist eine rechtliche Anforderung für die Platzierung eines Impressums. Nach dieser Regel darf es nicht mehr als zwei Klicks erfordern, um zum Impressum zu gelangen. Der Grund ist, dass Nutzer und Nutzerinnen schnell und einfach die nötigen Informationen über den Anbieter der Website oder des Social-Media-Profils erhalten sollen. Deshalb kann nicht nur ein fehlendes, sondern auch ein schwer auffindbares Impressum rechtliche Konsequenzen haben, da es als Wettbewerbsverstoß gewertet werden kann.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Link zum Impressum normalerweise direkt von der Startseite aus erreichbar sein sollte, ohne dass die User und Userinnen scrollen oder zusätzliche Menüs öffnen müssen. Auf vielen Websites findet man das Impressum daher im Footer oder in der Hauptnavigation. Bei Social-Media-Profilen wird das Impressum oft in der Kanalinfo oder via Link in der Profilbeschreibung platziert. Der Link führt dann entweder zu einer externen Impressumsseite, die du bei einem Hostprovider für wenig Geld bekommen kannst, oder zur Impressums-Unterseite deiner eigenen Website, falls du eine hast.

Die spezifische Anleitung für die korrekte Hinterlegung eines Impressums für die verschiedenen Social-Media Kanäle findest du hier:

 

So hinterlegst du dein Impressum korrekt bei Social Media

 

  1. Facebook: Bei Facebook ist das Hinzufügen eines Impressums recht einfach. Gehe dazu auf deine Facebook-Seite und klicke unter deinem Titelbild auf „Info“. Dann links klicken auf „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“. Hier kannst du nun auf „Impressum hinzufügen“ klicken, dieses einfügen und abschließend speichern.

  2. Instagram: Bei Instagram besteht eine Möglichkeit darin, das Impressum via „Profil bearbeiten“ in die Bio deiner Instagram-Seite einzufügen. Das ist allerdings nur selten praktikabel, da hier statt des Impressums wichtige inhaltliche Infos platziert werden sollen und auch nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zur Verfügung steht. Daher ist es ratsam, via Link in Bio, auf dein Impressum zu verlinken – also auf die Impressums-URL deiner Website oder den Service eines Hostproviders, der dein Impressum online stellt.

  3. Twitter / X: Bei Twitter gilt das Gleiche: Du hast die Möglichkeit, das Impressum via Klick auf dein Profil und dann „Profil bearbeiten“ in der Bio deines Profils zu platzieren (auch hier gibt’s wenig Platz dafür). Die bessere Variante ist, einen Link zu der Impressums-URL deiner Website oder einer gehosteten Impressumsseite einzufügen.

  4. LinkedIn: Bei LinkedIn kannst du dein Impressum direkt hinterlegen, indem du es in deinem (Unternehmens-)Profil unter „Info“ hinzufügst. Gehe dazu auf dein (Unternehmens-)Profil und wähle „Info bearbeiten“ aus. Hier nun das Impressum oder wahlweise auch den Link zu diesem einfügen.

  5. YouTube: Bei YouTube kannst du dein Impressum in der Kanalbeschreibung einfügen: Du kannst es entweder hineinkopieren oder einen Link zu deinem Impressum setzen. Gehe dafür auf deinem YouTube-Kanal auf „Kanal anpassen“. Unter dem Abschnitt „Kanalinfo“ dann dein Impressum oder den Link zu diesem hinzufügen.

  6. TikTok: Für TikTok gilt ähnlich wie für Instagram und Twitter, dass das Impressum in die Profilbeschreibung eingefügt werden kann. Doch auch hier ist der Platz begrenzt. Es ist daher auch hier ratsam, einen Link zu einer externen Impressumsseite bzw. die Impressums-URL deiner Website zu verlinken. Zudem solltest du darauf achten, dass dieser Link leicht erkennbar ist und nicht in der Menge an anderen Informationen untergeht.

 

Bitte bedenke: Diese Anleitungen sind der aktuelle Stand, die Vorgehensweisen auf den einzelnen Plattformen können sich im Laufe der Zeit ändern.

Klickt euch fix durch, fügt euer Impressum oder ein Link zu diesem in eure gewerblichen Social-Media-Kanäle ein und verhindert unnötige Abmahnungen – jetzt wisst ihr ja, wie‘s geht.



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