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Homeoffice-Pauschale – So holst du das Maximum bei der Steuererklärung raus

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Um die Homeofficepauschale bei der Steuer in Deutschland abzusetzen, gibt es spezifische Regeln. Zunächst gilt: Halte dich an die Fristen. Je nachdem,…
von Lea Albring |

Spannende Kombination: Arbeit im Homeoffice oder im Coworkingspace steuerlich geltend zu machen

Um die Homeofficepauschale bei der Steuer in Deutschland abzusetzen, gibt es spezifische Regeln. Zunächst gilt: Halte dich an die Fristen. Je nachdem, ob du deine Steuererklärung selbst machst oder eine:n Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, gelten in Deutschland für das Steuerjahr 2023 diese Fristen:

 

• Privatpersonen, die ihre Steuererklärung selbst einreichen: Die Frist endet am 31. Juli 2024. Das bedeutet, du hast noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit, deine Steuererklärung für das Jahr 2023 beim Finanzamt einzureichen.

• Steuerpflichtige, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen: In diesem Fall verlängert sich die Frist automatisch. Die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss dann bis spätestens zum 28. Februar 2025 beim Finanzamt eingereicht werden.

Bei verspäteter Abgabe ohne triftigen Grund kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – kümmere dich also rechtzeitig an deine Steuererklärung.

 

So profitierest du von der Homeoffice-Pauschale

 

Bis vor einigen Jahren war ein separates Arbeitszimmer erforderlich, um steuerliche Vorteile fürs Arbeiten im Homeoffice geltend machen zu können. Für dieses Arbeitszimmer galten strenge Regelungen. Es musste zum Beispiel eine Tür haben und es durften auch keine Gegenstände zur privaten Nutzung, etwa ein Gästebett oder Sportgeräte, im Zimmer stehen. Das hat sich mittlerweile geändert. Das Jahressteuergesetz 2020 hat infolge der Coronapandemie die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese macht es Arbeitnehmer:innen, Freiberufler:innen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden leichter, Tätigkeiten im Homeoffice steuerlich abzusetzen. Seit dem Steuerjahr 2023 ist die Homeoffice-Pauschale übrigens nicht mehr temporär, sondern fest im Steuerrecht verankert.

Wenn du zu Hause tatsächlich ein Arbeitszimmer hast, das die Kriterien des Finanzamts erfüllt, hast du die Wahl: Entweder du entscheidest dich für die herkömmliche Absetzung deines Arbeitszimmers oder du setzt deine Arbeitstage von zuhause via Homeoffice-Pauschale ab. Du kannst allerdings nicht beide Optionen in Anspruch nehmen, die Homeoffice-Pauschale gibt es nicht extra oben drauf.

 

Regeln für die Homeoffice-Pauschale

 

Für die Homeoffice-Pauschale muss dein Arbeitsplatz zuhause keine bestimmten Anforderungen erfüllen. Es ist egal, ob du am Esstisch, in einer Arbeitsecke oder auf dem Sofa arbeitest.

Um bei der Steuererklärung anzugeben, dass du im Homeoffice gearbeitet hast, musst du auf etwaige Nachfrage des Finanzamts lediglich zeigen können, an welchen Tagen das der Fall war. Dafür ist es völlig ausreichend, wenn du dir die Homeoffice-Tage in einem Kalender oder einer Tabelle notierst.

Für das Steuerjahr 2023 sieht das Finanzamt eine Pauschale von sechs Euro pro Arbeitstag im Homeoffice vor. Maximal kannst du 210 Arbeitstage im Homeoffice geltend machen. Damit beläuft sich der Höchstbetrag auf 1.260 Euro jährlich.

Beispiel: Du hast im Jahr 2023 an 120 Tagen im Homeoffice gearbeitet. Somit kannst du 720 Euro (120 Tage * 6 Euro) als Homeofficepauschale geltend machen.

Hintergrund: Dies Homeoffice-Pauschale wird als Teil der Werbungskosten betrachtet und somit in die allgemeine Werbungskostenpauschale einbezogen. Werbungskosten sind Ausgaben, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsmittel wie Büromaterial oder Computer sowie die täglichen Fahrten zur Arbeit. Bedeutet: Die Vorteile der Homeoffice-Pauschale kommen erst zum Tragen, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten die Werbungskostenpauschale (liegt für das Steuerjahr 2023 bei 1.230 Euro) übersteigen. Konkret bedeutet das: Wenn du deine Ausgaben für die Arbeit zusammenrechnest, also die Homeoffice-Pauschale und was du zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit ausgibst, und diese Kosten zusammen nicht mehr als 1.230 Euro im Jahr betragen, dann bringt dir die Extra-Pauschale fürs Homeoffice leider keine Steuervorteile.

 

Homeoffice-Pauschale auf einen Blick

 

• Höhe der Pauschale: Sechs Euro pro Homeoffice-Arbeitstag für maximal 210 Arbeitstage.

• Kein speziell eingerichtetes Arbeitszimmer erforderlich: Im Gegensatz zu früheren Regelungen ist für die Homeofficepauschale kein separat ausgewiesenes Arbeitszimmer mehr notwendig. Es reicht, wenn du von zuhause aus arbeitest.

• Nachweis der Homeoffice-Tage: Es ist sinnvoll, einen Kalender oder ein Arbeitstagebuch zu führen, in dem du die Tage notierst, an denen du ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hast. Dies dient auf Nachfrage als Nachweis für das Finanzamt.

• Andere Werbungskosten: Erst wenn du Werbungskosten von mehr als 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2023) geltend machst, wirkt sich das Arbeiten im Homeoffice positiv auf die Steuer aus.

• Für alle relevant: Die Pauschale erhalten nicht nur Arbeitnehmer:innen sondern auch Freiberufler:innen, Selbständige und Gewerbetreibende.

• Unbefristete Geltung: Ab dem Steuerjahr 2023 ist die Homeoffice-Pauschale nicht mehr befristet, sondern fest im Steuerrecht verankert.

 

Mehrere Jobs im Homeoffice?

 

Wenn du neben deiner Anstellung auch als Freelancer:in tätig bist und beide Jobs von zuhause aus machst, kannst du trotzdem nur einmal pro Tag die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro absetzen. Auch hier gilt der Jahres-Höchstbetrag von 1.260 Euro.

Falls du an einem Tag sowohl in deiner Anstellung als auch in deiner Selbstständigkeit gearbeitet hast, kannst du wählen, ob du die 6 Euro als Werbungskosten für deine Anstellung oder als Betriebsausgaben für deine Selbstständigkeit absetzt.

Trick: Es könnte vorteilhafter sein, die Pauschale bei deinen selbstständigen Einkünften als Betriebsausgabe anzusetzen. Da du an einem Homeoffice-Tag die Fahrtkostenpauschale nicht absetzen kannst (logisch: du arbeitest entweder zuhause oder fährst zum Arbeitsplatz, beides gleichzeitig kommt nicht in Frage) liegen deine Werbungskosten als Arbeitnehmer:in oft unter den Pauschbetrag von 1.230 Euro. Damit wirkt sich die Homeoffice-Pauschale bei den Werbungskosten möglicherweise nur teilweise oder gar nicht aus.

 

Coworking-Space von der Steuer absetzen

 

Das Absetzen eines Coworkingspace in der Steuererklärung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das hängt davon ab, ob du selbstständig oder angestellt bist. Außerdem kommt es darauf an, welche Form von Coworking du machst: Nutzt du einen flexiblen Arbeitsplatz oder mietest du ein festes Büro? Hier sind einige Punkte, die du beachten solltest:

Selbstständige und Freiberufler:innen

• Die Kosten für einen Coworkingspace kannst du in der Regel als Betriebsausgaben absetzen. Das umfasst die Miete, eventuelle Nebenkosten und möglicherweise auch Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die im Coworkingspace angeboten werden.

• Wichtig ist, dass die Nutzung des Coworkingspace direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängt und notwendig ist, um Einnahmen zu erzielen.

Angestellte

• Als angestellte Person kannst du die Kosten für einen Coworkingspace als Werbungskosten absetzen, vorausgesetzt, die Nutzung ist beruflich veranlasst und dient dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung deiner Einkünfte.

• Die Absetzbarkeit kann jedoch eingeschränkt sein, wenn dein Arbeitgeber dir bereits einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder die Kosten übernimmt. In diesem Fall wäre eine Absetzung nicht oder nur teilweise möglich.

 

Homeoffice-Pauschale und Coworkingspace?

 

Wenn du bereits die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nimmst, solltest du beachten, dass diese und die Kosten für den Coworkingspace nicht doppelt geltend gemacht werden können. Die Regelungen hierzu können je nach individuellem Fall variieren.

Fazit: Du hast viele Möglichkeiten, die Arbeit im Homeoffice oder im Coworking-Space steuerlich geltend zu machen. Beachte dabei, dass sktuelle Änderungen oder Anpassungen der genannten Regelungen vorkommen können. Prüfe deshalb stets die neuesten Vorgaben des Finanzamts, nutze ein Steuerprogramm oder konsultiere eine:n Steuerberater:in, um sicherzugehen, dass du alle Möglichkeiten zur Steuerminderung ausschöpfst.



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